15.06.2021 Palliativzentrum des Schwarzwald-Baar Klinikums bekommt von der Hospizbewegung ein Tablet

Bernhard Weißhaar überreichte im Namen der Hospizbewegung ambulant Juliane Tritschler (Stationsleiterin des Palliativzentrums) ein Tablet. Die Coronavorgaben erschweren den Angehörigen der Patientinnen und Patienten regelmäßige Besuche. Vertraute Menschen können "Seelentröster/innen für die Erkrankten in dieser schweren Situation sein. Um weiterhin in Kontakt mit den Menschen außerhalb der Station zu bleiben, die wichtig sind für die Betroffenen, spendet der Verein der Hospizbewegung ein Tablet. Dieses dürfen die Patientinnen und Patienten während des Aufenthaltes kostenlos nutzen. Gerne sind die Begleiterinnen und Begleiter, die regelmäßig vor Ort sind bei der Bedienung des Tablets behilflich. Bild von links bei der Übergabe: Bernhard Weißhaar (Hospizbewegung) Julianne Tritschler (Stationsleitung), Dr. Annette Pottharst und Dr. Christian Kury (Stationsärzte)


28.05.2021 Neue Coronaverordnung in Kraft

Aufgrund der Neustrukturierung der CoronaVO wurde auch die CoronaVO Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen aktualisiert.

Für die amb. Hospizdienste ist aus diesen Verordnungen u. E. relevant:

Bei den allgemeinen Kontaktbeschränkungen zählen nun geimpfte und genesene Personen nicht mehr zur maximalen Personenzahl hinzu, wenn diese keine akuten Symptome einer Corona-Infektion zeigen.

Die Testpflicht für Besucher und externe Personen in stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf gilt nicht mehr für geimpfte und genesene Besucher bzw. geimpfte und genesene externe Personen.

 

Arbeitsmarkpolitische Maßnahmen und berufliche Fortbildungen dürfen unter den geltenden Hygieneauflagen wieder in Präsenz durchgeführt werden (bisher nur möglich, soweit sie nicht im Rahmen eines Online-Angebotes durchgeführt werden können und unaufschiebbar sind). 

Über diese Lockerungen freuen wir uns sehr. Weiter halten wir uns bei unseren Besuchen an die AHA-Regeln, dass die Inzidenzzahlen weiter sinken.


08.03.2021 Neue Coronaregeln in Baden Württemberg

Seit dem 8.03.2021 gelten in Pflegeheimen und Krankenhäusern neue Schutzverordnungen. Es gilt das Folgende: Keine Isolation der Betroffenen/ Übernahme der Kosten von regelmäßigen SARS-CoV2-Schnelltests für Patienten*innen und Besucher*innen / Regelmäßige, verpflichtende Tests des Pflegepersonals von Alten- und Pflegeheimen/ ( Stand 18.03.2021). Wir sind bemüht Sie nach  dem aktuellen Stand  zu informieren. Die aktuellsten Infos finden Sie immer auf der Seite der Landesregierung von Baden Württemberg. Sollten Sie Fragen zu Begleitungen von sterbenden Menschen und deren Angehörigen haben rufen Sie uns gerne in unserer Geschäftsstelle an. 


11.01.-31.01.2021 Regelungen für den Lockdown in Baden-Württemberg im Bereich Sterbebegleitung

Besuchsregelungen In Pflegeeinrichtungen

 

Ausnahmen vom herrschenden Besuchsverbot können durch die Einrichtungen für nahestehende Personen im Einzelfall, beispielsweise im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten Kindes und unter Auflagen zugelassen werden.

In diesen Fällen sind zwingend geeignete Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu ergreifen.

Für Begleitungen relevant ist, dass der Zutritt von Besuchern und externen Personen zu Krankenhäusern und stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf nur nach vorherigem negativem Antigentest und mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2) oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig ist.

Die bisherige Regelung, nur mit einer FFP2 Maske die Einrichtungen betreten zu können, entfällt.

Die Vorgabe umfasst auch externe Personen, die insbesondere aus beruflichen Gründen in die Einrichtungen kommen:

Hierunter fallen z. B. Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeutinnen und -therapeuten, Seelsorgerinnen und Seelsorger und damit auch Mitarbeitende im ambulanten Hospizdienst.

Die Krankenhäuser und Altenpflegeeinrichtungen werden sich mit ihren Konzepten ab heute dazu erneut aufstellen.

 

Ausgangsbeschränkungen: Ausnahmen

Begleitung Sterbender und Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen.

 

Zusammenfassend heißt das:

Sterbebegleitungen sind weiterhin in der Häuslichkeit und in stationären Pflegeeinrichtungen sowie im Krankenhaus möglich. Vor Eintritt in die Einrichtungen ist ein negativer Antigentest (gilt 48 Std./wird in der Einrichtung vorgenommen) und eine FFP2 Maske notwendig. Die Sterbebegleitung kann auch in der Nacht trotz Ausgangsbeschränkung stattfinden.


29.10.2020 Ab 2.November neue Maßnahmen zur Einschränkung der Coronapandemie

Der akute Anstieg, der Verbreitung von Covid 19 infizierten und erkrankten Menschen hat die Regierung neue Maßnahmen zur Eindämmung des Virus zu veranlassen. Die persönlichen Kontakte sollen stark reduziert werden. Zum Glück ist jedoch die Sterbebegleitung in der Pflegeheimen und zu Hause unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen weiterhin möglich. So dürfen nach heutigem Stand (29.10.2020) sterbende Menschen und deren Angehörige unser Angebot nutzen. In einem heutigen Gespräch mit Frau Martina Braun (Bündnis 90/Die Grünen und Abgeordnete im Landtag von Baden Württemberg) sollen die Bewohnerinnen und Bewohner durch vermehrte zur Verfügung gestellte Schnelltest geschützt werden.


28.08.2020  Dank einer Familie zur Sterbebegleitung in Coronazeiten

Wie wichtig unsere Arbeit auch oder gerade in dieser Zeit ist, zeigt ein Brief einer Familie, der uns erreicht hat.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen haben wir den Namen des Begleiters und der Familie in der Veröffentlichung weggelassen .Die Familie hat der Veröffentlichung zugestimmt, dafür danken wir recht herzlich.

Herzlichen Dank auch der Pflegeeinrichtung, die die Begleitung unterstützt und möglich gemacht hat.


18.05.2020 Gelockerte Besucherregelungen für Pflegeheime auch in der Begleitung sterbender Menschen

Diese neuen Regelungen ermöglichen wieder leichter  die Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden durch Ehrenamtliche von Hospizdiensten. Für die Begleiterinnen und Begleiter gilt dann, dass sie sich 24 Stunden zuvor anmelden müssen. Außerdem gelten die Hygienepläne der jeweiligen Pflegeheime, in denen sterbende Menschen besucht werden.


Behelfsmasken für Begleitungen gespendet

Um zukünftig in unseren Begleitungen unser "Gegenüber" vor einer möglichen Ansteckung zu schützen haben fleißige Näherinnen uns Behelfsmasken genäht und gespendet. Dafür bedanken wir uns ganz  - lich bei Sabine Hummel und Gaby Jerke. Schön, dass Menschen auch auf diese Art und Weise unsere Arbeit unterstützen.

Bei Personen, die an Covid-19 erkrankt waren und verstarben, darf wegen der Infektionsgefahr kein Verabschieden am Sterbebett oder am offenen Sarg stattfinden.

Diese Regelungen sind wichtig und richtig, um die Pandemie einzudämmen. Gleichwohl entsprechen sie nicht dem Umgang mit Verstorbenen, den wir in normalen Zeiten als würdig erachten würden. Besondere Umstände und besondere Zwangslagen haben eine Auswirkung auf das, was ethisch geboten und richtig ist. Und: für den würdigen Umgang mit einem Verstorbenen spielen auch die Umstände und die Haltung mit der dies getan wird, eine wichtige Rolle. Die Angehörigen vorab über diese Einschränkungen zu informieren und sie zu begleiten ist Aufgabe des Pflegepersonals und unserer Begleiter/innen.
Helfende Rituale des Abschieds müssen bei all denjenigen, die in dieser Zeit der Pandemie versterben- unabhängig von der Erkrankung, die zum Tode führte, nun in anderer Form als symbolischer Akt der Vergegenwärtigung des verstorbenen Menschen stattfinden.
Es gilt nun Trauernde zusammenzuführen, wo sie nicht an einem Ort sein können, Abschied dort zu feiern, wo Orte gute Erinnerungen bereithalten. Und es können auch virtuelle Möglichkeiten genutzt werden. Hier können wir als Hospizdienst informieren und dem Angebot von Ritualen unterstützend tätig sein.
(Informationen aus dem Infobrief,Pia Haas-Unmüßig
Referat Diakonie-/Sozialstationen (Süd), Sozialraumentwicklung und Hospiz),Symbolfoto

Die Rechtsverordnungen zur Eindämmung der Coronapandemie wirken sich ganz konkret auf die Arbeit der Hospizgruppen im Land aus.

Zum Schutz der Risikogruppen, die naturgemäß einen großen Anteil der begleiteten Menschen in der Hospizarbeit ausmachen, können unsere ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen oft nicht mehr vor Ort an den Sterbebetten und in den Familien und in den Pflegeeinrichtungen Unterstützung leisten. 

Unser Ziel ist es jedoch gerade auch unter den jetzt vorherrschenden Bedingungen sterbende Menschen und deren Angehörige bestmöglichst zu begleiten und beizustehen.

Die Erfahrung zeigt, dass Familien, die einen sterbenden Angehörigen begleiten, oft Unterstützung brauchen, indem sie über das, was sie gerade erleben, sprechen und Fragen stellen können. Auch sterbenden Menschen, die noch dazu in der Lage sind, kann ein Gespräch eine Hilfe sein.

Die ambulante Hospizbewegung  weist unter diesen außergewöhnlichen Umständen auf die Möglichkeit der telefonischen Begleitung durch geschulte ehrenamtliche Mitarbeiter/innen hin.

Begleitungen im häuslichen Bereich vor Ort sind unter abgesprochenen Voraussetzungen möglich. Genaue Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Scheuen Sie sich nicht uns anzurufen.

Wenn Hilfe gebraucht wird, können die Koordinatoren unter der Telefonnummer 0 77 21- 40 87 35 Mo-Fr von 10.00 Uhr -14.00 erreichen. Außerhalb dieser Zeiten ist ein Anrufbeantworter geschalten. Wir rufen Sie schnellstmöglichst zurück.